Der Jagdschein: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Grundsätzlich gilt: Um den Jagdschein zu bekommen, brauchst Du das Jägerprüfungszeugnis.

Die Prüfung ist auf 3 Tagen verteilt. Es gibt eine schriftliche, eine mündlich-praktische und natürlich eine Schießprüfung.

Mit diesem Zeugnis, einer Jagdhaftpflichtversicherung, einen Passfoto, deinem Ausweis und ein wenig Geld(Gebühren) gehst Du auf die untere Jagdbehörde deines Wohnorts und löst dann einen Jagdschein. Diesen gibt es als Jahres- oder 3-Jahresjagdschein.

Wir empfehlen, gleich einen 3 Jahresjagdschein zu lösen, dass Du nur alle 3 Jahre zur Behörde springen musst 🙂

Die Behörde überprüft nach Beantragung Deine Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und ob straf- oder verfassungsrechtliche Gründe gegen die Ausstellung des Jagdscheins vorliegen.

Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du den Jagdschein von der Behörde zugeschickt oder kannst ihn dort abholen.

Gratulation – Du bist jetzt Jungjäger!

Pachtfähigkeit? Ab wann Jungjäger?

Voraussetzungen für den Jagdschein - die Checkliste

Ab 18 Jahre kannst du einen Jagdschein lösen.
Wenn Du jünger als 18 bist, gibt es einen Jugendjagdschein. Dieser hat ein paar Begrenzungen im Bezug auf die Jagd. Genauere Informationen gerne per Telefon oder Email.

Die Ausbildung kannst Du schon mit 14 beginnen. Wenn Du das 15. Lebensjahr erreicht hast, darfst Du die Prüfung ablegen. Ab dem 16. Lebensjahr gibt es einen Jugendjagdschein. Mit einem Jugendjagdschein darfst Du mit endsprechender Begleitung ins Revier und jagdlich aktiv sein.

Den Jagdschein darfst Du ab Deinem 18. Geburtstag lösen. 

Du musst die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben und ein Jägerprüfungszeugnis erhalten haben. In Baden-Württemberg ist zuvor der Besuch eines Jagdscheinkurses mit 130 Pflichtstunden plus Schießausbildung vorgeschrieben.

Nun hast Du die Prüfung bestanden und dein Zeugnis in der Hand.

Die Behörde hat Dir den Jagdschein ausgestellt. Was jetzt?

Wer mit einem Revier liebäugelt, muss jetzt noch 3 Jahre warten. Denn in den ersten 3 Jahren ist man noch nicht pachtfähig. In dieser Zeit kann man sich aber einen Begehungsschein ausstellen lassen.

Dieser Begehungsschein wird Dir vom Revierpächter ausgestellt. Welche Befugnisse nun alle erlaubt sind, klärst Du bitte mit dem Pächter. Da gibts viele Varianten.

Wir als Jagdschule benötigen kein Führungszeugnis von Dir. Wenn Du nach bestandener Prüfung Dein Zeugnis in der Hand hälst, kannst Du auf Deiner Behörde den Jagdschein “lösen”. Das bedeutet mit Zeugnis, Versicherung, Passbilder und Geld geht es zur Behörde und dann läuft dort eine Überprüfung. Wenn dort alles in Ordnung ist, bekommst Du Deinen Jagdschein per Post zugeschickt oder kannst ihn dort abholen.

Es darf keine Gründe geben, die vermuten lassen, dass mit Schusswaffen und Munition nicht sorgsam und gesetzeskonform umgegangen wird. Die körperliche und geistige Eignung und ein positives Führungszeugnis sind also stets Voraussetzung.

Nach den ersten 3 Jahren nach dem Lösen des ersten Jagdscheins, bist Du pachtfähig.

Welche Vorgaben, Regeln usw. bei Dir gelten, sind sehr unterschiedlich. Da erkundigst Du Dich am besten von deiner zuständigen KJV aus bei Deinem Hegering genauer.