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Voraussetzungen - Jagdscheinausbildung

Was brauchst Du wenn Du Jäger werden möchtest? Erstmal NICHTS! Keine Vorkenntnisse und auch kein Jägerumfeld.

Voraussetzungen - Alter

Die Ausbildung kannst Du schon mit 14 beginngen. Wenn Du das 15. Lebensjahr erreicht hast, darfst Du die Prüfung ablegen. Ab dem 16. Lebensjahr gibt es einen Jugendjagdschein.

Den Jagdschein darfst Du ab Deinem 18. Geburtstag lösen. 

Wenn Du jünger als 18 bist, gibt es einen Jugendjagdschein. Dieser hat ein paar Begrenzungen im Bezug auf die Jagd. Genauere Informationen gerne per Telefon oder Email.

Voraussetzungen - Führungszeugnis

Thema Führungszeugnis 

Wir als Jagdschule benötigen kein Führungszeugnis von Dir. Wenn Du nach bestandener Prüfung Dein Zeugnis in der Hand hälst, kannst Du auf Deiner Behörde den Jagdschein “lösen”. Das bedeutet mit Zeugnis, Versicherung, Passbilder und Geld geht es zur Behörde und dann läuft dort eine Überprüfung. Wenn dort alles in Ordnung ist, bekommst Du Deinen Jagdschein per Post zugeschickt oder kannst ihn dort abholen.

Voraussetzungen - Jugendjagdschein

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, gibt es eine Möglichkeit.

Ab dem 14. Geburtstag darf man die Ausbildung machen. Ab dem 15. Geburtstag darf die Prüfung absolviert werden. Und ab dem 16. Geburtstag darfst Du dann einen Jugendjagdschein lösen. Dieser wird dann am 18. Geburtstag in einen Jagdschein geändert.

Mit einem Jugendjagdschein darfst Du mit endsprechender Begleitung ins Revier und jagdlich aktiv sein.

Jungjäger - was jetzt?

Nun hast Du die Prüfung bestanden und dein Zeugnis in der Hand.

Die Behörde hat Dir den Jagdschein ausgestellt. Was jetzt?

Wer mit einem Revier liebäugelt, muss jetzt noch 3 Jahre warten. Denn in den ersten 3 Jahren ist man noch nicht pachtfähig. In dieser Zeit kann man sich aber einen Begehungsschein ausstellen lassen.

Dieser Begehungsschein wird Dir vom Revierpächter ausgestellt. Welche Befugnisse nun alle erlaubt sind, klärst Du bitte mit dem Pächter. Da gibts viele Varianten.

Pachtfähig - wann ist man pachtfähig?

Nach den ersten 3 Jahren nach dem Lösen des ersten Jagdscheins, bist Du pachtfähig.

Welche Vorgaben, Regeln usw. bei Dir gelten, sind sehr unterschiedlich. Da erkundigst Du Dich am besten von deiner zuständigen KJV aus bei Deinem Hegering genauer.

Voraussetzungen - Jagdschein

Um den Jagdschein zu erlangen benötigst Du das Jägerprüfungszeugnis.

Wir sind für Dich da um Dich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Im Anschluss sind dann 3 Prüfungsteile. Diese sind in schriftlich und mündlich unterteilt, sowie eine Schießprüfung.

Nach bestandender Prüfung gibt es ein Zeugnis vom Prüfungsvorsitzenden im Namen des LJV überreicht.

Mit diesem Zeugnis, einer Jagdhaftpflichtversicherung, Passfotos, Ausweis und Geld gehst Du auf die untere Jagdbehörde deines Wohnorts und löst dann einen Jagdschein. Diesen gibt es als Jahres- oder 3-Jahresjagdschein.

Wenn Du z.B. den 3 Jahresjagdschein beantragst, musst Du nur alle 3 Jahre dann den Schein verlängern.

Die Behörde überprüft nach Beantragung die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und ob straf- oder verfassungsrechtliche Gründe gegen Dich vorliegen.

Wenn alles in Ordnung ist, bekommst Du den Jagdschein von der Behörde zugeschickt oder kannst ihn abholen.

Dann bist Du Jungjäger.

Impressum und AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jagdzentrum Waidmanufaktur

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Jagdzentrum Waidmanufaktur, Hertzstr. 4, 71083 Herrenberg (Veranstalter) mit seinem Kunden (Kursteilnehmer oder Schüler). Die AGBs finden auf Verbraucher im Sinne von §13 BGB Anwendung, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese nur gegenüber Unternehmenskunde Anwendung finden sollen. Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2 Der Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen von Kursteilnehmern oder Schülern wird widersprochen. Diese finden nur Anwendung, wenn deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt worden ist.

2 Anmeldevoraussetzungen

Die Anwendung ist Personen gestattet welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, sowie minderjährige Personen, die das Mindestalter von 15,5 Jahren zum Zeitpunkt des Kursbeginns aufweisen. Die Teilnahme für Minderjährige setzt voraus, dass die Anmeldeunterlagen von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet worden sind.

3 Vertragsgegenstand

3.1 Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von praktischem und theoretischem Wissen und Kenntnissen im Rahmen von Unterrichts- und Übungseinheiten zu Vorbereitung auf die Jägerprüfung zu Erlangung des Jagdscheins an Teilnehmer. Die Prüfungsteilnahme, das Bestehen der Prüfung sowie der Erwerb des Jagdscheins ist nicht geschuldet.

3.2 Die Unterrichts- und Übungseinheiten finden an den bekanntgegebenen Kurstagen grundsätzlich von 8 bis 19 Uhr mit 1 Stunde Mittagspause am Sitz des Veranstalters statt. Die Schießübungseinheiten sind im Vorfeld schriftlich an die Teilnehmer bekannt gegeben, welches nicht der Sitz des Veranstalters ist. Praktische Übungseinheiten, welche in der Natur stattfinden, sind ebenfalls nicht vor Ort des Veranstalters. Auch dieses ist vor Kursbeginn schriftlich dem Teilnehmer mitzuteilen.

3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit, sowohl mit den Dozenten des JZ als auch mit den Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeiten ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind gemäß Jägerprüfungsordnung zu erfüllen.

3.4 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Unterrichtsleistungen in eigener Person zu erbringen und kann sich hierzu geeignetem Personals bedienen.

3.5 Bild- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen haben zur Folge, dass der Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausgeschlossen wird und somit nicht zur Prüfung angemeldet wird. Rückerstattung der noch nicht absolvierten Unterrichtseinheiten verlieren ihre Wirkung und sind somit ungeschuldet.

4 Zustandekommen des Vertrages

4.1 Die Darstellung von Kursinhalten, Terminen und Preisen aus den Internetseiten und Anmeldeunterlagen des Veranstalters stellt kein Angebot aus Vertragsabschuss dar, sondern nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum).l Erst die Übersendung der Anmeldung durch den Teilnehmer stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss dar (eine schriftliche Anmeldung). Der Vertrag kommt nur ausschließlich dann zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt.

4.2 Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des Kunden eines Anmeldeformulars vom Veranstalter in Papierform oder elektronisch über das Anmeldeformular auf der Internetseite des Veranstalters. Der Kunde muss seine Kontaktdaten sowie den gewünschten Kurs betreffende Angaben zur Anmeldung in das elektronische Anmeldeformular eintragen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Angaben zu ändern oder den Vorgang abzubrechen, solange er den Button „abschicken“ nicht betätigt. Erst durch Anklicken der Schaltfläche „abschicken“ wird die Anmeldung betätigt, mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wird die Anmeldung abgeschlossen. Anmeldeformulare in Papierform sind vom Kunden auszufüllen und zu unterzeichnen, mit Kontaktdaten und Kursangaben, und an den Veranstalter zu schicken. Die erfolgreiche Anmeldung wird bestätigt, entsprechend mit Rücksendung des unterzeichneten Formulars per Fax oder Post.

4.3 Der Kunde ist für einen 7 Tage Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Der Veranstalter behält sich vor, zu prüfen, ob genügend Teilnehmerplätze noch zur Verfügung stehen und kann die Anmeldung zurückweisen oder einen Alternativtermin anbieten. Im Falle der Zurückweisung wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen erstattet.

4.4 Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Die AGBs können jederzeit auf der Internetseite des Veranstalters eingesehen werden. Im Falle der Internet-Anmeldung über den Veranstalter seine Internetseite werden per email die Anmeldedaten im Anmeldeformular an die angegebene email-Adresse geschickt. Die Anmeldedaten sind nach Anmeldung auf der Internetseite des Veranstalters nicht mehr abrufbar.

5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsausschluss

5.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5.2 Mit der Kursgebühr ist die Teilnahme an den gebuchten Übungs- und Unterrichtseinheiten abgedeckt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Kosten für Lehrmateriealien, Nutzung von Lehrmitteln, Nutzung des Lehrreviers, Schießkosten (Standgebühr, Leihwaffen, Munition), erforderliche Haftpflicht- und Unfallversicherung auf die Teilnehmer umzulegen. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren.

5.3 Die Vergütung ist im Voraus zu bezahlen. 30 Kalendertage nach Rechnungszugang ist spätenstens die Kursgebühr zu entrichten.

5.4 Zahlungen sind jeweils gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung ohne Abzug mit einer Frist von 8 Kalendertagen zur Zahlung fällig, wenn der Kursbeginn weniger als 14 Tage ab Rechnungsdatum ist.

5.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.

5.6 Ist es dem Teilnehmer nicht möglich am Kurs der Jagdscheinausbildung teilzunehmen, müssen wichtige Gründe vorliegen, diese sind Folge einer Erkrankung (Attest), auf beruflichen Gründen (Nachweis Arbeitgeber) oder schwerwiegenden familiären Gründen, dann ist dies bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn dem JZ schriftlich mitzuteilen. Nur dann erlässt das JZ 50 % des Komplettpreises. Alternativ kann der Kurs umgebucht werden, im Zuge dessen werden Bearbeitungsgebühren von 480 € mit Kenntnisnahme sofort fällig.

5.7 Bei plötzlicher Erkrankung (Vorlage Attest) werden die Lehrgangsgebühren oder die restliche Kursgebühr für die Jagdscheinausbildung  gutgeschrieben und stehen nach der Genesung wieder für die Teilnahme an den nächstmöglichsten Kursen zur Verfügung. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

5.7.2 Weiterbildungskurse – bei Nichtteilnahme muss bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn ein triftiger Grund (Ärztliches Attest) vorliegen. Dann gibt es 50% der angezahlten Kursgebühr zurück. Wenn weniger wie 10 Tage vor Beginn des Lehrgangs jemand absagt, wird die Kursgebühr zu 100% einbehalten. Keine Rückerstattung.

5.8 Beendet der Teilnehmer den laufenden Kurs ohne Nennung von Gründen oder er nimmt nicht an der für ihn vorgesehenen Prüfung teil, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

5.9 Die Teilnahme am Unterricht kann nicht stattfinden, wenn jemand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht. Falls es eine Medikation/Dauermadikation gibt, welche die Fähigkeit am Straßenverkehr teilzunehmen, Maschinen zu bedienen sowie den sicheren Umgang mit Waffen und Munition beeinträchtigt, muss ein ärztliches Attest zu Beginn des Kurses vorgelegt werden. Sonst findet der Ausschluss vom Unterricht statt. Der Kursbeitrage wird dann nicht mehr rückerstattet. Die körperliche und geistige Eignung muss zu jedem Zeipunkt gewährleistet sein.

6 Nichtteilnahme, Unterrichtsausfall

6.1 Ist der Teilnehmer gehindert am Kurs ganz oder teilweise teilzunehmen, berechtigt dies nicht zu einer Minderung. Dem Teilnehmer muss nachweisen, dass dem Veranstalter infolge des Fernbleibens kein oder ein geringerer finanzieller Nachteil gegenüber der vollen Kursgebühr entsteht. Für diesen Fall gibt es einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags. Hiervon unberührt bleiben Rückerstattungen von Auslagen nicht anfallender Kosten und Auslagen.

6.2 Im Falle, dass der Veranstalter Unterrichtsstundenausfall zu vertreten hat, ist der Veranstalter verpflichtet einen Ausweichtermin anzubieten. Der Teilnehmer ist für diesen Fall nicht berechtigt, die Kursgebühr zu mindern.

6.3 Wird die Durchführung des Lehrgangs infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger vom Jagdzentrum nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadenanspruch noch Rücktrittsrechte herleiten, eventuelle Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

6.4 Nutzung des Online-Lernsystems

Der Teilnehmer erkennt die Nutzungsbedingungen die er mit dem Onlinezugang vom Jagdzentrum Waidmanufaktur erhält im ganzen Umgang an. Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, direkt von zuhause online theoretische Unterrichtseinheiten durchführen zu können. Diese Zeiten werden protokolliert und beim Veranstalter abgespeichert, als Nachweis, um die entsprechenden Vorgaben zur Prüfungszulassung zu gewährleisten. Diese Stunden sind mit 22 Stunden anrechnungsfähig.

7 Prüfungstermine, Teilnahme an Prüfungen

7.1 Prüfungstermine werden von den zuständigen Mitarbeitern des LJV eingeteilt und von den entsprechenden Stellen veranstaltet. Die Bekanntgabe der Prüfungstermine durch den Veranstalter steht unter dem Vorbehalt, dass die Termine korrekt vom LJV kommuniziert wurden und durch die Prüfungsstätte weder abgesagt noch verschoben worden sind.

8 Eigentumsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich das Eigentum an sämtlichen Unterrichtsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung der vollständigen Kursgebühr vor.

9 Haftung

9.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Veranstalter für alle Schäden unbeschränkt.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Veranstalter durch leichte Fahrlässigkeit in Leistungsverzug gerät, Unmöglichkeit vorliegt oder wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Das Jagdzentrum übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Teilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt das JZ von Schadenersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei.

10 Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Abtretung von Ansprüchen setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus.

10.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Geltung zwingender Bestimmungen des Verbraucherschutzes des Herkunftlandes bleibt hiervon unberührt.

10.3 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung beim Veranstalter gespeichert werden.

10.4 Ausschließlich gegenüber Unternehmenskunden gilt folgendes: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters.

JZ Waidmanufaktur GmbH
Hertzstr. 4
71083 Herrenberg

Gesellschafter:
Braun Nico, Braun Cornelia,